

Der § 16 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg ermöglicht es den Regionalverbänden, in allen regionalbedeutsamen Angelegenheiten Mitglied in Körperschaften, Gesellschaften und Einrichtungen zu werden.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken nimmt diese Möglichkeit in vielfältiger Form wahr und ist in verschiedenen Netzwerken aktiv: