

Der Regionalverband wurde 1973 als Planungsverband für die Region Heilbronn-Franken gebildet. Er umfasst die Stadt Heilbronn, die Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und den Main-Tauber-Kreis. Er ist durch Landesgesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche verwaltet er seine Angelegenheiten im Rahmen des Gesetzes unter eigener Verantwortung. Rechtliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg.
Das Hauptorgan des Regionalverbands ist die Verbandsversammlung. Ihre Mitglieder werden vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn und von den Kreistagen der vier Landkreise entsandt. Die Verbandsversammlung umfasst in der 8. Legislaturperiode 74 Mitglieder.
Wichtigste Aufgabe des Regionalverbands ist die Erarbeitung des Regionalplans und seine Anpassung an die sich ständig verändernde Wirklichkeit in der Region. Der gegenwärtige Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 trat im Jahr 2006 in Kraft und hat einen Planungshorizont bis zum Jahr 2020. Er besteht aus einem Textteil, der Strukturkarte und der Raumnutzungskarte. In ihm wird das räumliche Grundgerüst der regionalen Entwicklung in den Bereichen Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und Infrastruktur festgelegt. Die Festlegungen erfolgen als Ziele und als Grundsätze und sind verbindlich. In der Raumnutzungskarte werden flächenhafte Festlegungen als Vorranggebiet, Vorbehaltsgebiete und als Ausschlussgebiet festgelegt. So werden beispielsweise den Gemeinden unterschiedliche Funktionen zugeordnet, es werden regional bedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Dienstleistungen oder Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren oder Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt.
Um die ökologischen Grundlagen der Region Heilbronn-Franken darzustellen und zu bewerten, hat der Regionalverband einen Landschaftsrahmenplan für die Region erarbeitet. Der Landschaftsrahmenplan fließt in den Regionalplan ein und hilft in detaillierter Form, landschaftlich wertvolle Bereiche in der Region zu erfassen und Freiräume zu sichern.