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Regionalplan-Änderungen

Teilfortschreibungen
Regionalplanänderungen - abgeschlossene Verfahren -
Regionalplanänderungen - laufende Verfahren -
Zielabweichungsverfahren

Der Regionalplan Heilbronn-Franken hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2020. Da ein Zeitraum von ca. 15 Jahren nicht sicher überschaubar ist, muss der Regionalplan geändert werden können, um gegebenenfalls flexibel auf neue Anforderungen reagieren zu können. Dazu stehen drei verschiedene Verfahren zur Verfügung:

Teilfortschreibungen werden durchgeführt, wenn die gesamte Region von einem Thema betroffen ist, das z.B. neu ist oder aktualisiert werden soll. Beispiele sind Teilfortschreibungen für Windkraft oder Rohstoffsicherung.

Regionalplanänderungen betreffen in der Regel bestimmte Vorhaben in einem engen räumlichen Bereich. Der Regionalverband bewertet das Vorhaben grundsätzlich positiv, es ist jedoch an dem gewählten Standort aufgrund der Festlegungen im Regionalplan nicht möglich. Regionalplanänderungsverfahren betreffen z.B. Betriebserweiterungen, Einzelhandelsansiedlungen oder andere großflächige Vorhaben. Die Kompetenz zur Einleitung und zur Durchführung von Teilfortschreibungen und Regionalplanänderungen liegt beim Regionalverband.

Zielabweichungsverfahren betreffen kleinere Vorhaben, die jedoch den Grundzügen der Planung nicht entgegenstehen dürfen. Die Verfahren werden auf Antrag von der höhen Raumordnungsbehörde durchgeführt, wobei eine Beteiligung des Regionalverbands gewährleistet ist.

Teilfortschreibungen des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Aufstellungsbeschluss: 24.09.2010
Informelles Beteiligungsverfahren: 02.04.2012

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 gemäß § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. Nr. 8, S. 1)

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 24. September 2010 die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 beschlossen.

Der Planentwurf mit Plansätzen/Begründungen, Übersichtskarte, Legende und 10 Karten, Tabelle mit geplanten Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen, dem Umweltbericht und der Kriterienliste zum Standortsuchverfahren für Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen liegen vom 3.6.2013 bis einschließlich 5.7.2013 zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

Regionalverband Heilbronn-Franken, Frankfurter Str. 8, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und von Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung.

Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Erdgeschoss, Cäcilienstr. 45, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 8.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Planung, Lerchenstr. 40, E 257, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 13.30 bis 18.00 Uhr

Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, Umwelt- und Baurechtsamt, Gebäude A, Zimmer 229, 74653 Künzelsau, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstr. 1, Haus I, 2.OG, Bauamt, 97941 Tauberbischofsheim, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr.

Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstr. 1, Bau- und Umweltamt, Zimmer 338, 74523 Schwäbisch Hall, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr.

Der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.regionalverband-heilbronn-franken.de eingesehen und abgerufen werden.

Zu dem Planentwurf mit Plansätzen/Begründungen, Übersichtskarte, Legende und Karten, Tabelle mit geplanten Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen, dem Umweltbericht und der Kriterienliste zum Standortsuchverfahren für Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen kann sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken bis spätestens 5.7.2013. schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter info@regionalverband-heilbronn-franken.de äußern.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung der jeweiligen Person mit. Sind Anregungen und Bedenken mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen zu prüfen, kann die Mitteilung des Prüfungsergebnisses in der Weise erfolgen, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Klaus Mandel                                                                                                             21.05.2013
Verbandsdirektor
Regionalverband Heilbronn-Franken, Frankfurter Str. 8, 74072 Heilbronn

 

Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2009 die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 aufgestellt.

Die Teilfortschreibung wurde vom Wirtschaftministerium am 23. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. April 2010 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): Teilfortschreibung Fotovoltaik

Änderungen des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
- abgeschlossene Verfahren -

1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung des F&E-Standorts in Abstatt/Untergruppenbach aufgestellt.

Die 1. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 15. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 26. März 2010 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
--> Download (PDF): Auszug aus der Raumnutzungskarte zur 1. Änderung des RP HN-Franken 2020

2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Interkommunales Gewerbegebiet Schwäbisch Hall/Michelfeld/Rosengarten aufgestellt.

Die 2. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 7. Juni 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 18. Juni 2010 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
--> Download (PDF): Auszug aus der Raumnutzungskarte zur 2. Änderung des RP HN-Franken 2020

3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Mittelzentrum Crailsheim aufgestellt.

Die 3. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 5. Oktober 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22. Oktober 2010 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
--> Download (PDF): Auszug aus der Raumnutzungskarte zur 3. Änderung des RP HN-Franken 2020

4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Bretzfeld-Bitzfeld/Weißlensburg - aufgestellt.

Die 4. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 2. Februar 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 11. Februar 2011 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
--> Download (PDF): Auszug aus der Raumnutzungskarte und dem Regionalplan zur 4. Änderung des
Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 04. Februar 2011 die 5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Standorte für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im MIttelzentrum Öhringen - aufgestellt.

Die 5. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 15. Juni 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. Juli 2011 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

6. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Errichtung eines mittelalterlichen Themenparks in Wertheim

Aufstellungsbeschluss: 24.09.2010
Einstellung des Verfahrens: 07.10.2011

7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 8. Dezember 2011 die 7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung der Sonderfläche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Lampoldshausen - aufgestellt.

Die 7. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 27. August 2012 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 7. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.

--> Download (PDF): 7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Änderungen des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
- laufende Verfahren -

8. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Einzelhandel Möckmühl

Aufstellungsbeschluss: 19.11.2010

9. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Werbach, Gewann Höhberg

Aufstellungsbeschluss: 01.04.2011

10. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Mulfingen-Hollenbach, Logistikzentrum ebm-papst

Aufstellungsbeschluss: 15.07.2011
Satzungsbeschluss: 16.03.2012

11. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Neuenstein, Erweiterung Gewerbegebiet

Aufstellungsbeschluss: 08.12.2011

Zielabweichungsverfahren des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Zielabweichungsverfahren für das Erweiterungsvorhaben der Gärtnerei Rothenbücher in Neuenstein

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.06.2012
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 06.08.2012

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