

Raumordnung und Regionalplanung sind für viele Bürger zunächst wenig greifbare Begriffe. Wer macht Raumordnung, was macht die Regionalplanung, was hat der Bürger davon?
Raumordnung bzw. Regionalplanung spielt sich in der Regel zwischen Land, Regierungsbezirk, Region, Landkreis und Kommune ab. Die Bürger bekommen davon zumeist nicht viel mit. Das zeigt, dass die Regionalplanung einerseits effizient und geräuschlos funktioniert. Andererseits gibt es sehr wohl konfliktträchtige Planungen, die aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Beteiligten in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Themen mit starken Nutzungskonflikten und unterschiedlichen Interessen, die die Region in den vergangenen Jahren bewegt haben, waren zum Beispiel die Ausweisung von Regionalen Windkraftstandorten oder von Flächen für den Rohstoffabbau. Häufig entstehen Diskussionen und Konflikte an einzelnen konkreten Standorten, an denen gemeindliche oder private Interessen stärker berührt werden.
An den grundsätzlichen Interessenskonflikten setzt die Aufgabe der Regionalplanung an. Sie soll vorausschauend, steuernd und konfliktregelnd eingreifen, um die vielfältigen Ansprüche der Menschen aufgrund ihrer Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen und Verkehr frühzeitig zu koordinieren und miteinander in Einklang zu bringen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse sowie die vorhandenen natürlichen Ressourcen finden.
Alle diese Ansprüche benötigen Raum, der in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt zur Verfügung steht. Und nicht alle Ansprüche vertragen sich miteinander; so sind z.B. landschaftsnahes Erholen und Verkehr nur schwer in Übereinstimmung zu bringen. Hier besteht also hoher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf, den die Regionalplanung auf der Ebene der Region anhand ihrer fachübergreifend und langfristig angelegten Pläne vornimmt. Unvermeidbar ist deshalb auch, dass nicht alle Interessen immer gänzlich berücksichtigt werden können - vielfach können nur Kompromisse auf der Grundlage eines stimmigen Gesamtkonzepts zu einer Lösung führen.
Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses, der das raumordnerische Grundgerüst der Region darstellt, werden im Regionalplan in Text und Karten dargestellt. Anhand dieser Pläne können später öffentliche und private Planungen raumbedeutsamer Vorhaben geprüft und bewertet werden.
Daneben nehmen die Raumordnungsbehörden und Regionalverbände natürlich die Umsetzung der großräumigen Grundsätze und Ziele der Raumordnung für ihre Region und wichtige Beratungsfunktionen für alle Planungsträger wahr. Dies ist gerade im Vorfeld von größeren Planungen bedeutsam und hilfreich. Die Regionalverbände sollen dabei Entwicklungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Lösungsvorschläge erarbeiten oder anregen.
Einen aktuellen Einblick in die Regionen und Regionalverbände in Baden-Württemberg und die Vielzahl regionalplanerischer Themen gibt die neue gemeinsame Broschüre "STADT, LAND im FLUSS, planen – entwickeln – gestalten"