

1. Siedlungsflächen und Siedlungsentwicklung
2. Regionalplanerische Steuerung der Siedlungsentwicklung
Siedlungsflächen und die Siedlungsentwicklung sind grundlegende regionalplanerische Themen, auch wenn sich in den letzten Jahren die Dynamik bei der Siedlungsentwicklung aufgrund der Bevölkerungsentwicklung auch in der Region Heilbronn-Franken abgeschwächt hat.
Unter Siedlungsflächen werden alle durch vorwiegend hochbauliche Anlagen dominierten Flächen verstanden. Unterschieden werden Flächen, die im Laufe der Jahrhunderte besiedelt wurden und solche, bei denen dies erst in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg geschah. Die Karte zur historischen Siedlungsentwicklung macht das Flächenwachstum der Siedlungen in der Region insbesondere in der zweiten Phase deutlich. Statistische Daten zur Entwicklung von Flächen und Wohneinheiten können im Raumbeobachtungssystem abgerufen werden.
Entsprechend der Haupttätigkeiten der Bevölkerung (Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Erholung) werden unter dem städtebaulichen Aspekt der Siedlungsnutzung Wohnbauflächen, Gewerbeflächen (Gewerbe-, Industriegebiete), Flächen mit gemischter Nutzung (Wohnen, Gewerbe und/oder Einkaufen), Flächen mit Sondernutzungen sowie Flächen für Infrastruktur (technische, soziale, gesundheitliche Infrastruktur) und Erholung unterschieden. Außerdem kann nach dem Grad der Schutzansprüche für Bewohner differenziert werden - dabei haben Wohnbauflächen und gesundheitliche Infrastrukturen den höchsten Schutzanspruch, Industriegebiete den geringsten. Aus regionalplanerischer Sicht ist zudem die Lage in dem jeweiligen Strukturraum von Bedeutung. In der Region Heilbronn-Franken gibt es vier Strukturräume: Den Verdichtungsraum und die Verdichtungsrandzone (im Südwesten der Region im Unterland bzw. Stadt- und Landkreis Heilbronn), den Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum (Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim und ihre Einzugsbereiche) und den Ländlichen Raum (übrige Regionsfläche). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Region Heilbronn-Franken zu einem großen Teilen zum Ländlichen Raum zählt und mehr als die Hälfte der Bevölkerung hier lebt. Weitere Informationen zu den Strukturräumen können dem Regionalplan Heilbronn-Franken 2020, Kapitel 2.1 entnommen werden.
Als Triebkräfte der Siedlungsentwicklung können beim Wohnungsbau die Effekte aus der Wohlstandsentwicklung (steigende Wohnfläche pro Einwohner) sowie aus der Fragmentierung von Familien (separate Wohnungen von Eltern und Kindern) genannt werden. Beim Gewerbe sind es die direkten konjunkturellen Zyklen, positive wirtschaftliche Entwicklungen von Einzelbetrieben sowie Veränderungen der Flächenbedarfe aufgrund sich ändernder wirtschaftlicher Aktivitäten (z.B. größere Bedeutung von flächenintensiver Logistik). Diese Triebkräfte sind weiterhin wirksam, allerdings beim Wohnungsbau verlangsamt durch rückläufige Bevölkerungszahlen aus der demographischer Entwicklung und der rückläufigen Zuwanderung; sie finden auch teilräumlich in unterschiedlicher Ausprägung und Dynamik statt.
Aus diesen Entwicklungen lässt sich auf regionaler Ebene ein rechnerischer Bedarf ableiten, der im Regelfall durch die Gemeinden bei ihren Planungen sowie seitens der Planungsbehörden und -institutionen zugrunde zu legen bzw. abzustimmen ist. Vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitsanforderungen wie der Begrenzung der zusätzlichen Versiegelung oder der Erhaltung der Tragfähigkeit von technischen und sozialen Infrastrukturen durch Mindestsiedlungsdichten soll der zusätzliche Bedarf vorrangig in den vorhandenen Siedlungsflächen (v.a. auch in den Ortskernen) erfolgen. Nur in einem möglichst geringen Umfang sollen dafür neue Siedlungsflächen erschlossen werden.
Beim Wohnungsbau findet nach langjähriger Bevorzugung von Neubaugebieten außerhalb der Städte durch vorwiegend jüngere Familien seit mehreren Jahren eine Trendwende statt: Aufgrund eines Wandels der Präferenzen insbesondere älterer Menschen ist eine stärkere Wohnungsnachfrage in den verdichteten Teilräumen der Region und in ihren größeren Städten zu beobachten. Verstärkt wird dieser Trend durch die Erschließungseffekte der Stadtbahn Heilbronn - das Umfeld von Haltestellen hat hier zwischenzeitlich eine besondere Attraktivität erlangt. Umgekehrt sinkt durch Fortzüge und steigende Anteile älterer Menschen besonders in verkehrlich schlechter erreichbaren Teilräumen die Nachfrage nach Wohnraum. Dadurch entsteht wiederum eine geringere Nachfrage nach neuen Wohnungen an den Ortsrändern bzw. nach leerfallenden Wohngebäuden v.a. auch in den Ortskernen, sodass sich Probleme mit Leerständen insgesamt verstärken können. Da diese Prozesse teilweise in Nachbargemeinden unterschiedlich und sogar innerhalb einer Gemeinde gleichzeitig ablaufen können, ergibt sich eine kleinteilig differenzierte Entwicklung.
Die Gewerbe-/Industrieflächenentwicklung in der Region fand vor dem 2. Weltkrieg vorwiegend punktuell und bandartig in den Hauptflusstälern statt. Die verkehrliche Erschließung durch die Eisenbahn war ein zusätzliches wesentliches Kriterium. In den letzten Jahrzehnten änderte sich die Orientierung im Zuge der allgemeinen Motorisierung zugunsten von Standorten in geringer Entfernung zu den großen Straßenverkehrsachsen, hier vor allem den Autobahnen wie der A 6. Bei großen Standorten hat der Zusammenschluss von mehreren Gemeinden in interkommunalen Gewerbestandorten an Bedeutung gewonnen.
Die Hauptaufgabe der laufenden regionalplanerischen Arbeit in Bezug auf die Siedlungsentwicklung besteht in einer möglichst genauen Abstimmung des Bedarfs und der Standorte zukünftiger Siedlungsflächen. Die Grundlage dafür ist im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 gelegt. Siehe hierzu das Kapitel 2.4 Siedlungsentwicklung.
Bei der Abstimmung des Bedarfs werden von den Gemeinden formulierte Siedlungsflächen-bedarfe einem regionalplanerischen Flächenbedarf für einen Zeitraum von etwa 10 Jahren gegenübergestellt. Grundlage der Bedarfsermittlung sind dabei Erfahrungswerte, die analytisch und vom Ziel der sparsamen Inanspruchnahme von Freiflächen abgeleitet werden. Während für die Gemeinden der eigene örtliche Bedarf im Vordergrund steht, ist für die Regionalplanung die gesamtregionale Betrachtungsperspektive und der daraus resultierende Bedarf maßgebend. Dabei sind die Zugehörigkeit der Gemeinde zu einem Strukturraum (siehe oben), Entwicklungen außerhalb der Gemeinde, ggf. die zentralörtliche Funktion (siehe unten) und die Bedeutung der Gemeinde in Bezug auf andere Gemeinden (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten) zu berücksichtigen. Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden und der Regionalplanung kann sich aus unterschiedlichen Einschätzungen zum Flächenbedarf ergeben. Jedoch kann die Landes- und Regionalplanung hier über Vorgaben zum Bedarf im Rahmen gewisser Spielräume regelnd eingreifen.
Die Abstimmung des Gewerbeflächenbedarfs erfolgt ebenfalls über eine auf Erfahrungswerte gestützte Beurteilung. Aufgrund unsicherer Prognosemöglichkeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunkturabhängigkeit oder Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung von Einzelbetrieben) ist eine Bedarfsermittlung und -abstimmung hier schwieriger.
Vor dem Hintergrund der jeweiligen Größe und Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen und unter Berücksichtigung der naturräumlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in der Umgebung der Gemeinde werden den Gemeinden durch die Regionalplanung nach ihrer Bedeutung abgestufte Gemeindefunktionen (Zentralörtliche Funktionen: Klein-, Unter- Mittelzentren und Oberzentrum) zugewiesen. Siehe hierzu auch das Kapitel 2.3 Zentrale Orte im aktuellen Regionalplan.
Um zu große Siedlungsflächen oder Siedlungsbänder zu vermeiden, wird seitens der Regionalplanung auf eine Unterbrechung der Siedlungsflächen durch Freiräume geachtet, die von Bebauung freizuhalten sind. Sie sollen zudem auch ökologischen Anforderungen gerecht werden, z.B. als Verbindungskorridore zur Vernetzung von Freiräumen. Zudem befördert die Regionalplanung die Schwerpunktbildung bei Gemeinden, die aus mehreren Teilgemeinden bestehen. Dadurch kann die Tragfähigkeit von Einrichtungen verbessert, das Verkehrsaufkommen minimiert und die Flächeninanspruchnahme reduziert werden. Regionalbedeutsame Gewerbeschwerpunkte mit einer Größenordnung von mindestens zehn Hektar, die in vielen Fällen interkommunal entwickelt und betrieben werden, wurden bereits nach Lage und Umfang im Regionalplan (Übersichtskarte 4) festgelegt.
Die Basis für die Abstimmung städtebaulicher Planungen der Gemeinden mit den Belangen der Regionalplanung ist der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020. Die detaillierte Abstimmung erfolgt im Rahmen von Beratungsgesprächen sowie über Stellungnahmen, die durch den Regionalverband zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen abgegeben werden. Überwiegend berücksichtigen die Gemeinden die regionalplanerischen Rahmenbedingungen, so dass eine begründete Zustimmung gegeben werden kann. In Einzelfällen werden jedoch auch Bedenken erhoben, die von der Gemeinde zu beachten sind.