Aktuelle Projekte

 
     
 


Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans
Fotovoltaik
Ländlicher Raum
Siedlungsentwicklung
Verkehrsentwicklung
Europäische Metropolregion Stuttgart
Kleinräumige Bevölkerungsprognose

 

 
 


Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes

Der Landschaftsrahmenplan stellt auf regionaler Ebene die integrierende Entscheidungsgrundlage des Naturschutzes zur Beförderung eines umweltoptimierten Nutzungsgefüges dar. Der Plan wird nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes (§ 16 ff) vom jeweiligen Regionalverband im Benehmen mit der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium und unter Beteiligung von Umweltbehörden, -Verbänden, der Kommunen, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aufgestellt. Er bildet auf regionaler Ebene die ökologische Grundlage für die Weiter-entwicklung des Regionalplanes, die Grundlage für die Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen sowie als Referenz für Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können.

Da auch zukünftig mit einem anhaltenden Druck auf die Freiräume und seine Funktionen zu rechnen ist, werden derzeit in der Region Heilbronn-Franken die 1988 im ersten Landschaftsrahmenplan der Region erstellten Entscheidungsgrundlagen in einer Gesamtfort-schreibung aktualisiert. Die Verbandsversammlung des Regional-verbandes hat hierzu im Juli 2007 den entsprechenden Aufstellungs-beschluss gefasst.

Kernpunkte des neuen Landschaftsrahmenplanes sind die Darstellung
- von Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushaltes,
- von bestehenden Belastungen,
- von vorhandenen und zu erwartenden Nutzungsansprüchen,
- von bislang eingesetzten Instrumenten zum Schutz des   Naturhaushaltes.

Aus diesen Grundlagen werden die Erfordernisse für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft in Karten im Maßstab 1: 50 000 erarbeitet. Diese Erfordernisse betreffen zunächst die einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Mensch, die dann untereinander zu einem integrierten Leitbild der Landschaftsentwicklung weiterentwickelt werden.

Mit einer vollständig digitalen Aufbereitung in einem Geographischen Informationssystem soll die Anwendung des Landschaftsrahmen-planes flexibel, zielgenau und transparent erfolgen. So sollen Umweltkonflikte leicht erkannt, die Qualität von Planungsent-scheidungen optimiert sowie Strategische Umweltprüfungen erleichtert werden.
Der abgestimmte und beschlossene Landschaftsrahmenplan wird in Text und Karte veröffentlicht werden.

Fotovoltaik

Im Themenfeld Energie befasst sich der Regionalverband Heilbronn-Franken derzeit erneut mit den Möglichkeiten der räumlichen Steuerung regionalbedeutsamer Erneuerbarer Energien in der Region. Mit der Festlegung von Standorten für die regionalbedeutsame Windkraft-nutzung im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 war ein erster erfolgreicher Schritt erfolgt; jetzt steht das Thema großflächiger Fotovoltaiknutzung auf der Tagesordnung.

Der Regionalverband geht zwar grundsätzlich davon aus, dass die Nutzung der Fotovoltaik auf den Dächern der Siedlungen Vorrang hat, sieht aber dennoch die Notwendigkeit, durch Festlegung von flächenhaften Vorbehaltsstandorten das Interesse möglicher Investoren auf solche raumverträglichen vorgeprüften ‚Angebotsstandorte’ zu lenken. Hier wird ein gewisses Potential für Anlagen im Bereich von Deponien, Konversionsflächen, Lärmschutzeinrichtungen und Acker-standorten gesehen.

In einem aufwändigen Suchverfahren, mit dem auch ein ganzes Bündel an Restriktionskriterien abgearbeitet werden musste, wurden für die Solarnutzung grundsätzlich geeignete Standorte in der Region Heilbronn-Franken herausgefiltert. In vorbereitenden Gesprächen wurde die Bereitschaft der jeweiligen betroffenen Gemeinden ermittelt, in wie weit sie Standorte mittragen können.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat im Juni 2007 den Aufstellungsbeschluss zu einer Teilfortschreibung „Fotovoltaik“ gefasst.  Die Teilfortschreibung wurde am 23. März 2010 durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 1. April 2010 im Staatsanzeiger. Die Teilfortschreibung kann hier aufgerufen werden.

Ländlicher Raum

In der Region Heilbronn-Franken gehören nach der Definition des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 82,7% der Fläche zum Ländlichen Raum. In dieser Raumkategorie leben 56,5% der Einwohner der Region Heilbronn-Franken, das sind 501.107 Menschen. Dies macht die Bedeutung des Ländlichen Raums deutlich. Der Regionalverband Heilbronn-Franken beschäftigt sich entsprechend intensiv mit den Entwicklungen in diesen Teilräumen.

Im Rahmen einer aktuellen Studie wird derzeit mit Hilfe verschiedener statistischer Kenngrößen die Raumkategorie „Ländlicher Raum“ erfasst und seine Besonderheiten abgeleitet. Vor allem siedlungsstrukturelle Kenngrößen, wie z.B. Bevölkerungsdichte oder Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil, aber auch Arbeitsplatzdichte oder Einfamilien-hausanteil werden analysiert. Anhand der Darstellung der Bevöl-kerungsentwicklung wird die in den vergangenen Jahren vorherrschende hohe Dynamik im Ländlichen Raum aufgezeigt.

Aber nicht nur bei den Wanderungsströmen, auch bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung gibt es in den jeweiligen Raumkategorien interessante unterschiedliche Entwicklungen. Zwischen der Bevöl-kerungsentwicklung und der wirtschaftlichen Entwicklung besteht ein enger Zusammenhang. Von daher wird auch die ökonomische Entwicklung dargestellt, vor allem aber wird der andauernde Strukturwandel in der Landwirtschaft ausführlich analysiert. Neben der hochleistungsfähigen Nahrungsmittelproduktion tritt sukzessive die Bereitstellung regenerativer Energie.

Die Infrastrukturausstattung ist für die Weiterentwicklung des Ländlichen Raums von großer Bedeutung. Dies betrifft neben der Verkehrsinfrastruktur auch die Versorgung mit modernen Kommunikationsinfrastrukturen, wie z.B. der Breitbandversorgung. Für die Attraktivität des Ländlichen Raums ist außerdem die Versorgung mit Einrichtungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich und für die Beschaffung mit Gütern des täglichen Bedarfs bedeutend. Die Sicherung der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund der künftigen demografischen Entwicklung wird eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre sein.

Daneben wird auf das große Potential des Ländlichen Raums im Tourismus eingegangen, das sich beispielsweise auch in der Naherholungsfunktion für die Bevölkerung aus den Verdichtungs-räumen widerspiegelt. Abgerundet wird die Studie mit einem Ausblick auf die Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums.

Siedlungsentwicklung

Die Siedlungsentwicklung in der Region Heilbronn-Franken ist eine der Kernaufgaben des Regionalverbands und damit eine Daueraufgabe von ständiger Aktualität.

Die Umsetzung der Aufgabe erfolgt auf verschiedenen Wegen über
- Analysen der Siedlungsentwicklung in der Region,
- siedlungsstrukturelle Festlegungen im Regionalplan,
- Beratung von Gemeinden zur siedlungsstrukturellen Entwicklung,
- Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Gemeinden,
- Mitarbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände
   beim landespolitischen Schwerpunkt „Flächen sparen“ des Umwelt-
   ministeriums Baden-Württemberg zur Reduzierung der Neuinan-
   spruchnahme von Siedlungsflächen,
- sonstige Öffentlichkeitsarbeit/Fachtagungen.  

Im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 widmet sich im Hauptkapitel Regionale Siedlungsstruktur ein Kapitel (Plansätze 2.4 - 2.4.4) ganz der Siedlungsentwicklung in allen ihren Facetten. Der aktuelle Regionalplan wurde im Jahr 2006 aufgestellt und genehmigt und ist damit der regionale Leitfaden für die Siedlungsentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren.  
 
Mit Hilfe von Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Gemeinden erfolgt eine Abstimmung der Bauleitplanung mit den landes- und regionalplanerischen Vorgaben zur Siedlungs-, Freiraum-, Verkehrs- und zur technischen Infrastruktur. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bauleitplanung öffentlicher Planungsträger den Zielen der Raum-ordnung anzupassen ist; die Grundsätze der Raumordnung sind bei öffentlichen und privaten Belangen einzustellen und abzuwägen.

Das Thema Siedlungsentwicklung und Flächensparen ist sehr aktuell. Dazu hat der Regionalverband Heilbronn-Franken im Jahr 2007 eine Fachtagung mit dem Titel  „Siedlungsflächen - wohin? - Rahmen-bedingungen und Regionale Strategien nachhaltiger Siedlungs-entwicklung“ durchgeführt.

Verkehrsentwicklung

Das Thema Verkehr steht immer wieder auf der Tagesordnung des Regionalverbands und ist auch Gegenstand der Plansätze unter 4.1. im Kapitel 4 des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Dabei werden alle Verkehrsträger erfasst, sei es der Straßenverkehr im Zusammen-hang mit Autobahnausbau oder mit Ortsumgehungen, der Eisenbahnverkehr mit Infrastrukturverbesserungen, die Binnenschiff-fahrt mit dem Schleusenausbau auf dem Neckar, die Stadtbahn, der Luftverkehr oder der Radverkehr.

Im Vorfeld der Fortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 hat der Regionalverband in 2004 ein Regionales Entwick-lungskonzept Verkehr vorgelegt. Vor allem beim Straßenverkehr stützt sich das Konzept auf Daten, für die zwischenzeitlich aktuellere Daten vorliegen. Dazu gehören vor allem die im 5-Jahres-Rhythmus stattfindenden bundesweiten Verkehrszählungen auf den Fernstraßen, die zuletzt in 2005 durchgeführt wurden. Zusammen mit den gleichzeitig stattgefundenen erweiterten Zählungen auf baden-württembergischen Landes- und Kreisstraßen liegt damit eine Datenbasis vor, die eine Auswertung auf regionaler Ebene ermöglicht und darüber hinaus auch die Ableitung von Entwicklungs- und Veränderungstendenzen seit 1995 zuläßt.

Die Daten werden vom Regionalverband regelmäßig auf regionaler Ebene ausgewertet und dienen neben der Informationsbasis vor allem auch der Argumentation im politischen Raum.

Europäische Metropolregion Stuttgart

Von der Ministerkonferenz für Raumordnung wurden Mitte der 90er Jahre sieben Europäische Metropolregionen benannt, darunter auch die Metropolregion Stuttgart. Europäische Metropolregionen sollen Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sein und dazu beitragen, den europäischen Integrations-prozess zu beschleunigen.

Nachdem der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 eine Mindestausdehnung der Europäischen Metropolregion Stuttgart in Form des Verdichtungsraums Stuttgart und seiner Randzone vorgenommen hat, haben sich zwischenzeitlich durch politischen Beschluss die kompletten Regionen Stuttgart, Heilbronn-Franken, Neckar-Alb, Nordschwarzwald und Ostwürttemberg in der Europäischen Metropolregion Stuttgart zusammen gefunden. Die Metropolregion Stuttgart versteht sich derzeit als Kooperationsraum für einzelne Projekte zu verschiedenen Themen. In den vier Arbeitskreisen Neckar, Tourismus, Wirtschaft und Wissenschaft sollen jeweils unter Einbindung aller Teilräume Themen mit regionsübergreifendem Charakter bearbeitet werden.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken ist in die Arbeitskreise Neckar und Tourismus eingebunden. Der Arbeitskreis Neckar wird vom Verbandsvorsitzenden des Regionalverbands Heilbronn-Franken, Ober-bürgermeister Himmelsbach, geleitet. Dieser Arbeitskreis befasst sich vor allem mit dem Neckar als Wasserstraße sowie mit dem Thema Landschaftspark Neckar. Hierzu wird derzeit ein Zielkonzept entwickelt, das als fachlicher Leitfaden für das weitere Vorgehen dienen soll.

Der Arbeitskreis Tourismus beschäftigt sich in einem ersten Schritt mit der Entwicklung eines Logos für die Europäische Metropolregion Stuttgart. Darüber hinaus sollen die touristischen Potentiale der Metropolregion erfasst und vor dem Hintergrund des europäischen Maßstabs weiterentwickelt werden. Regionale Clusterpotentiale stehen im Fokus des Arbeitskreises Wirtschaft. Er beschäftigt sich auch mit der Thematik des Fachkräftemangels in einer der wirtschaftlich prosperierenden Regionen Europas.

Auf der Ebene der Regionalverbände wurde außerdem ein Regionales Entwicklungskonzept entworfen, dessen Ziele in nächster Zeit durch konkrete Handlungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Dies ist in ein bundesweites Modellvorhaben der Raumordnung eingebunden.

 Kleinräumige Bevölkerungsprognose

Die demografische Entwicklung ist ein schleichender Prozess, der in der Zukunft nachdrückliche Auswirkungen haben wird. Für künftige Planungen beispielsweise im Bereich des Siedlungswesens, der Daseinsvorsorge oder der Verkehrsinfrastruktur ist sowohl die Entwicklung der Bevölkerungsanzahl als auch die Alterstruktur der Bevölkerung von großer Bedeutung.

Deshalb beschäftigt sich der Regionalverband Heilbronn-Franken seit seiner Gründung in den 70er Jahren intensiv mit der Bevölkerungsentwicklung in allen 111 Gemeinden des Verbands-gebiets. Auf der Basis gemeindebezogener demografischer Daten werden für jede Gemeinde spezifische Bevölkerungsprognosen berechnet: Eine Prognose gilt der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, eine weitere Variante bezieht zusätzlich die Wanderungen über Gemeindegrenzen hinweg mit ein.

Da die Anzahl der Einwohner sehr stark von den Wanderungssalden beeinflusst wird und diese wiederum von sehr vielen Faktoren (z.B. Konjunktur, Arbeitsplätze, Mobilitätsbereitschaft, geopolitische Lage, usw.) abhängen, ist eine regelmäßige Überprüfung der Prognosewerte notwendig. Dies führt im Ergebnis zu neuen Prognoseansätzen, die eine Neuberechnung für jede einzelne Gemeinde zur Folge haben.

Die letzte Prognose wurde im Vorfeld der Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region auf der Basis der Daten vom 31.12.2003 berechnet. Da sich seither die Wanderungsdynamik deutlich beruhigt hat und die Region 2006 - erstmals nach über 20 Jahren - keine Zuwanderung hatte, werden gegenwärtig die in der letzten Prognose zugrunde gelegten Wanderungsansätze überprüft und auf der Basis der neuesten Bevölkerungsdaten vom 31.12.2006 eine neue gemeindespezifische Bevölkerungsprognose berechnet. Erste Ergebnisse hierzu werden im Frühjahr 2008 vorliegen.

 
     
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